Nach langem Streit hatten sich die beteiligten Ministerien endlich auf eine paritätische Aufteilung des Heizkostenaufschlags im Rahmen der seit Jahresbeginn geltenden CO2-Steuer zwischen Mietern und Vermietern geeinigt. Nun steht der Kompromiss auf der Kippe. Die Union stellt sich gegen den von der Bundesregierung am 12. Mai beschlossenen Klimapakt.

Union lehnt Vermieterbeteiligung ab.

Jan-Marco Luczak sprach von einem „fundamentalen Bruch des Verursacherprinzips“. Die Vermieter hätten auf das Verbrauchsverhalten ihrer Mieter keinen Einfluss, sollten aber dennoch dafür zahlen. „Das ist weder fair noch gerecht.“, so der Sprecher der Unionsfraktion für Recht und Verbraucherschutz. SPD und Grüne dagegen sehen die Vermieter in der Verantwortung. „Den Sanierungszustand und die Heizung einer Mietwohnung verantwortet der Vermieter“, sagt SPD-Fraktionsvize Sören Bartol. Es sei daher gerecht und klimapolitisch richtig, dass sich Mieter und Vermieter die Mehrkosten teilen. SPD-Chef Norbert Walter Borjans sprach von „sozialer Kälte“. Der CO2-Preis sei als Anreiz für Vermieter zu verstehen, in klimaschonende Heiztechnik zu investieren. Mieter hätten dagegen nur „kälter wohnen“ als Option.

In der Tat ist es das Ziel der CO2-Steuer – die bis Ende 2024 noch deutlich erhöht werden soll – fossile Energieträger wie Öl und Gas unattraktiv zu machen. Es soll ein (negativer) Anreiz für Immobilieneigentümer geschaffen werden, in neue nachhaltige Heizsysteme wie Holzpelletkessel oder mit Ökostrom betriebene Wärmepumpen zu investieren. Vor diesem Hintergrund und losgelöst von der sozialen Frage erscheint das differenzierte Modell, das die Immobilienbranche vorschlägt, ebenso pragmatisch wie zielführend.

Energieeffizienz berücksichtigen.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e. V. (ZIA), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, fordert eine Kostenbeteiligung je nach Energieeffizienz bzw. -verbrauch des Gebäudes. „Eine pauschale Regelung, ohne den energetischen Zustand der Immobilie zu berücksichtigen, schadet eher dem Klimaschutz, als ihn zu unterstützen“, sagt Verbandschef Andreas Mattner. Auch Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, sieht darin die einzig gerechte und wirksame Lösung. Er ist der Meinung: „In unsanierten Wohngebäuden muss der Vermieter einen Teil der CO2-Kosten tragen, in sanierten Gebäuden die Mieter diese Kosten übernehmen – denn dort ist ihr individuelles Heizverhalten entscheidend.“

Auch die Deutsche Energie-Agentur (Dena) schlägt eine an der Effizienzklasse des Energieausweises orientierte anteilige Kostenbeteiligung vor. Im Januar 2021 war innerhalb der Großen Koalition sogar über ein solch differenziertes Modell beraten worden. Danach sollte sich die Aufteilung der Kosten an der Energieeffizienz der Gebäude orientieren. Laut diesem Modell sollten Vermieter bei „schlecht renovierten“ Gebäuden mehr als 50 Prozent der Mehrkosten aus der CO2-Bepreisung übernehmen, bei „gut sanierten“ Gebäuden weniger als die Hälfte. Dadurch sollten diejenigen Vermieter belohnt werden, die in Energieeffizienz investiert haben.

CO2-Steuer sparen durch Heizungstausch.

Der Immowelt-Ratgeber nennt Kostenbeispiele: Demnach schlägt die CO2-Steuer bei einer vermieteten Wohnung mit 90 Quadratmetern und einer Ölheizung mit etwa 100 Euro zu Buche, 65 Euro fallen bei einer Erdgasheizung an. Für Vermieter von Mehrfamilienhäusern kann es sich deshalb – je nach Kostenbeteiligung – durchaus auf längere Sicht lohnen, in eine neue Heiztechnik zu investieren. Zumal sich die CO2-Steuer bis 2025 mehr als verdoppeln wird. Ein Heizungstausch wird zudem bezuschusst. Der Staat beteiligt sich mit bis zu 35 Prozent an den Kosten. Weitere zehn Prozent gibt es, wenn ein Ölkessel ersetzt wird.

 

 

Quellen: bmu.de, tagesschau.de, haufe.de, ratgeber.immowelt.de, handelsblatt.com, oekozentrum.nrw, cicero.de, t-online.de